JANUAR 2012: Wohin mit den radioaktiven Abfällen?
Interview mit Thomas Fries, Ressortleiter Ingenieurwesen der Nagra
FFE: Sind die heutigen Abfälle im ZWILAG sicher zwischengelagert?
Thomas Fries: Das zentrale Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG) wird seit über 10 Jahren sicher betrieben, übrigens nicht von der Nagra. Ein Teil der radioaktiven Abfälle ist dort bereits zwischengelagert. Weitere Abfälle sind in den Zwischenlagern bei den Kernkraftwerken. Die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung werden im Bundeszwischenlager beim PSI gelagert. Die Betreiberfirma ZWILAG geniesst grosses Vertrauen bei der lokalen Bevölkerung. Jährlich empfängt sie hunderte von Besuchern, die sich auf dem Rundgang durch die Anlage ein eigenes Bild über die Sicherheit machen können. Das ZWILAG gewährleistet die sichere Zwischenlagerung; für die dauerhafte sichere Lagerung braucht es aber ein geologisches Tiefenlager
FFE: Wann ist ein geologisches Tiefenlager bereit?
Thomas Fries: Gemäss derzeitiger Planung soll bis in ca. 8 Jahren die Standortsuche abgeschlossen und ein Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht sein. Die Rahmenbewilligung untersteht dem fakultativen Referendum, d.h. die Schweizer Bevölkerung wird darüber abstimmen können. Liegt die Rahmenbewilligung vor, kann mit dem Bau der Felslabors an den Standorten (d.h. ab 2020 – 2030) begonnen werden. Nach Durchführung der notwendigen Abklärungen kommt das nukleare Baugesuch. Das schweizerische Entsorgungskonzept geht von zwei geologischen Tiefenlagern aus, eines für hochaktive Abfälle (HAA) und eines für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA). Mit der Einlagerung von radioaktiven Abfällen in ein SMA-Lager soll rund 2035 begonnen werden, mit der Einlagerung in ein HAA-Lager rund 2050.
FFE: Welches Kriterium hatte bei der Auswahl der Standorte die grösste Bedeutung?
Thomas Fries: Die vom Bundesrat Ende November 2011 festgelegten Planungsperimeter um die geologischen Standortgebiete bieten aufgrund ihrer Ausdehnung grosse Flexibilität für die Anordnung der Oberflächenanlage. Diese Flexibilität möchten wir nutzen. Für die Auswahl der Standorte haben wir folgende drei übergeordneten Ziele verfolgt: Die Standortareale sollen es ermöglichen, eine hohe Sicherheit und vernünftige, technische Machbarkeit zu gewährleisten, die Vorgaben von Bund und Kantonen bezüglich Raum- und Umweltverträglichkeit umfassend zu berücksichtigen und eine geeignete, lokale Eingliederung der Anlage in der Region zu realisieren. Ausgehend von diesen Zielen haben wir Kriterien abgeleitet, die wir bei der Suche und der Beurteilung von Standortarealen innerhalb der Planungsperimeter berücksichtigt haben. So waren beispielsweise die Erschliessung des Areals oder der Schutz des Grundwassers zwei wichtige Kriterien. Die vollständige Liste der verwendeten Kriterien hat die Nagra im technischen Bericht zu den Vorschlägen veröffentlicht.
FFE: Die NAGRA schlägt 20 Standorte vor. Warum hat sich die NAGRA nicht gleich auf den jeweils besten Standort pro Standortregion festgelegt?
Thomas Fries: Einen „besten Standort“ gibt es nicht; was als „besten Standort“ beurteilt wird, hängt von der Sichtweise der jeweiligen Zielgruppe ab. Ich möchte ein Beispiel nennen: Aus raumplanerischer Sicht gehört eine Oberflächenanlage in eine Industriezone. Die direkt betroffene Region hingegen gewichtet dies möglicherweise anders und bevorzugt einen nicht einsehbaren Standort ausserhalb der Industriezone. Der „Sachplan geologische Tiefenlager“[1] sieht deshalb vor, dass die Nagra verschiedene Vorschläge macht, die mit der Region diskutiert werden. Die Diskussion und vertiefte Auseinandersetzung mit der Region bietet die Chance, jenen Standort zu bestimmen, für den ein grösstmöglicher Konsens unter den Beteiligten gefunden werden kann und der technisch auch realisierbar ist.
FFE: Wie gross ist der Spielraum der regionalen Partizipation? Können die Regionalkonferenzen beispielsweise auch eigene Standorte vorschlagen?
Thomas Fries: Die betroffene Region als Expertin für die Nutzung der Oberfläche soll ihre Anliegen zur optimalen planerischen Eingliederung des Projekts frühzeitig einbringen können. Die Regionalkonferenzen können dazu eigene Vorschläge sowie auch Verbesserungsvorschläge zu den vorgeschlagenen Standorten machen (z.B. zur Ausgestaltung, zur Linienführung der Erschliessung, etc.). Die Grenzen der Flexibilität ergeben sich aus der Priorität der Sicherheit und einer vernünftigen, technischen Machbarkeit sowie den übergeordneten Vorgaben der Raum- und Umweltverträglichkeit.
FFE: Wenn sich die Regionalkonferenzen auf jeweils einen Standort einigen sollten, wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Thomas Fries: Die Nagra würde es sehr begrüssen, wenn sich die Region auf einen Standort für die weitere Projektierung einigt. Sofern keine Vorbehalte bzgl. Sicherheit, technische Machbarkeit und Vorgaben zur Raum- und Umweltverträglichkeit gemacht werden müssen, wird die Nagra diesen Standort vertieft ausarbeiten. Die erarbeiteten Planunterlagen für diesen Standort dienen in Etappe 2 zunächst als Grundlage, um die Auswirkungen einer solchen Anlage zu prüfen. Dazu führt die federführende Behörde (das Bundesamt für Energie) in allen Regionen eine sogenannte sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durch. Die für die SÖW anzuwendenden Beurteilungskriterien wurden vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und der Nagra in Etappe 1 erarbeitet. Falls das entsprechende geologische Standortgebiet im Verfahren weitergezogen wird, würde am gewählten Standortareal die Oberflächenanlage stufenweise weiter projektiert und konkretisiert.
Hintergrundinformation
Im Herbst 2008 schlug die Nagra dem Bund im Rahmen der Etappe 1 des «Sachplans geologische Tiefenlager» geologische Standortgebiete für Tiefenlager für radioaktive Abfälle vor. Die Auswahl erfolgte aufgrund der vom Bund vorgegebenen Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit. Ende 2011 hat der Bundesrat diesen Vorschlägen der Nagra nach gründlicher Prüfung zugestimmt.In Etappe 2 des Sachplanverfahrens werden unter Beteiligung der Standortregionen mögliche Platzierungen für Standortareale der Oberflächenanlage erarbeitet. Die Nagra hat die Aufgabe, zu Beginn der Etappe 2 für alle Regionen entsprechende Vorschläge zu machen. Diese hat sie in einem technischen Bericht detailliert dargestellt und in einem Themenheft zusammengefasst.




