NOVEMBER 2011: Gefährden Einsprachen die Versorgungssicherheit?

Für eine sichere und nachhaltige Energiezukunft besteht total 1300 Kilometer Erneuerungs- und Ausbaubedarf der Stromnetze. Interview mit Bettina von Kupsch, Swissgrid.

Interview mit Bettina von Kupsch, Mitglied der Geschäftsleitung Swissgrid

 

FFE: Wer entscheidet, wo neue Strommasten gebaut werden dürfen?

Bettina von Kupsch: Bis ein Leitungsprojekt – und damit auch der Bau von neuen Strommasten – realisiert werden kann, muss ein komplexer Bewilligungsprozess durchlaufen werden. Dieser umfasst den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL Verfahren), das Plangenehmigungsverfahren (PGV) gefolgt von möglichen Einsprachen beim Bundesverwaltungsgericht bis hin zum Bundesgericht. Neben dem BFE als verfahrensführende Behörde sind in diesen Prozess noch mehrere Bundesstellen involviert. Die Bewilligung von Netzprojekten basiert auf einem komplexen Zusammenspiel von Behörden, Kantonen, Gemeinden, Interessengruppen und Netzeigentümer. Ziel dabei ist, Leitungen möglichst umwelt- und landschaftsverträglich zu bauen.

 

FFE: Hat die betroffene Bevölkerung ein Mitbestimmungsrecht?

Bettina von Kupsch: Selbstverständlich werden Leitungsnetze so geplant, dass auf Mensch und Umwelt Rücksicht genommen wird. Der transparenten Information und dem Dialog mit der betroffenen Bevölkerung kommt dabei eine zunehmend wichtigere Rolle zu. Swissgrid plant, die betroffenen Gemeinden und Anwohner hier möglichst früh einzubinden, um optimale Lösungen aus Sicht Versorgungssicherheit, Effizienz, Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit sowie gesellschaftlicher Akzeptanz zu finden. Zudem werden die Projekte öffentlich aufgelegt. Ein eigentliches Mitbestimmungsrecht gibt es hingegen nicht, weil dies in der Praxis gar nicht umsetzbar wäre.

 

FFE: Wie viele Einsprachen liegen derzeit vor? Von wem stammen solche Einsprachen?

Bettina von Kupsch: 2013 übernimmt Swissgrid das Übertragungsnetz. Bis es soweit ist, treiben die heutigen Eigentümer ihre Netzprojekte voran, so dass wir heute nicht sagen können, wie viele Einsprachen über alle Netzprojekte vorliegen. Die Erfahrung zeigt, dass um die 20 Einsprachen je Projekt der Regelfall ist. Diese setzen sich aus Sammeleinsprachen zusammen (meist Anwohner, die sich zusammenschliessen), aus Einsprachen der Kommunen sowie – in geringerem Umfang – auch aus Einsprachen seitens Verbänden. Alleine die Sammeleinsprachen können über 100 Parteien umfassen. Wichtig zum Verständnis ist, dass es eigentliche Einsprachen nur im Plangenehmigungsverfahren (PGV) gibt und allenfalls bei Projektänderungen. Danach gibt es diverse Rekursmöglichkeiten bei den Gerichten, die nochmals mehrere Jahre benötigen können.

 

FFE: Warum verlegen Sie die Stromkabel nicht in den Boden?

Bettina von Kupsch: Auf tieferen Netzebenen (150kV und tiefer) werden Erdverkabelungen in ganz Europa bereits vielfach eingesetzt. Im Übertragungsnetz sind diese gerade auf 380kV Ebene noch kaum erprobt. Entsprechend sprechen beim heutigen Stand der Technik betriebliche Faktoren klar für Freileitungen. Künftig wird Swissgrid bei Netzprojekten mögliche Verkabelungslösungen prüfen. Dafür kommt ein umfassendes und transparentes Beurteilungsschema des Bundes zur Anwendung, das derzeit in Erarbeitung ist. Zudem wird Swissgrid Pilotprojekte durchführen, um in der Anwendung von Erdkabeln Erfahrung zu sammeln. Wichtig dabei ist, dass als Pilotprojekte nur bereits projektierte, hochprioisierte Ausbauvorhaben infrage kommen.

 

FFE: Was passiert, wenn Swissgrid aufgrund der Einsprachen seine Netze nicht termingerecht ausbauen kann?

Bettina von Kupsch: Übers Jahr betrachtet ist das Netz heute schon in 15 Prozent der Zeit überlastet und die steigende Nachfrage nach Strom wird die Netzengpässe noch verschärfen. Verzögerungen bei der Erneuerung und im Ausbau des Netzes gefährden mittel- bis langfristig die Versorgungssicherheit. Dies führt im ersten Schritt dazu, dass die Produktion gedrosselt werden muss und kann im Extremfall zu Verbrauchseinschränkungen führen!